Fragen zur speziellen Förderung und dem Notenschutz regelt in Schleswig-Holstein ein Erlass.
Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Es gilt der Erlass zur “Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)”. Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt.
Sie finden den Erlass hier direkt:
Erlass Legasthenie Schleswig-Holstein.pdf
oder auf der Seite des Landesportals Schleswig-Holstein
Dort finden Sie auch weitere Informationen und Downloads zum Thema.
Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Wie Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen gefördert werden, regelt ein entsprechender Erlass. Danach ist von einer Rechenschwäche auszugehen, wenn sich nach Abschluss eines bestimmten Verfahrens ergibt, dass die mathematischen Grundvorstellungen und Lösungsstrategien der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers erheblich unter dem Niveau liegen, dass für ihre beziehungsweise seine Jahrgangsstufe maßgeblich ist. Einen Notenschutz und eine förmliche Anerkennung wie bei Legasthenie gibt es nicht.
Sie finden den Erlass direkt hier:
Erlass Dyskalkulie Schleswig Holstein.pdf
oder auf der Seite des Landesportals Schleswig-Holstein